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{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = Verordnung
| Vertrag = EU
| Jahr = 2017
| Nummer = 1369
| Geltungsbereich = EWR
| EWR = 1
| Titel = Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU
| Kurztitel =
| Bezeichnung =
| Rechtsmaterie = ,
| Grundlage = , insbesondere
| DossierTyp = COD
| DossierJahr = 2015
| DossierNummer = 149
| Fundstelle = ABl. L 198, 28. Juli 2017, S. 1?23
| Inkrafttreten = 1. August 2017
| Anzuwenden = 1. August 2017 (teilweise)
1. Januar 2019 (Artikel 4 zur Produktdatenbank)
| Gültig = anwendbar
| Kategorisieren = 0
}}

Die '''Kennzeichnung des Energieverbrauchs''' gibt im Auskunft über die von Elektrogeräten und weiteren Energieverbrauchern. Sie soll dem Nutzer den realen Energieverbrauch eines Gerätes transparent machen, einen Vergleich ermöglichen und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungshilfe dienen.

Rechtsgrundlage

In der EU wurde 1992 eine harmonisierte Kennzeichnung des Energieverbrauchs und anderer Ressourcen für elektrische Haushaltsgeräte eingeführt. Dabei sollten ausgewählte Gerätegruppen mit einheitlichen Etiketten auf den Geräten und in Werbemitteln gekennzeichnet werden. Grundlage bildete die .

Aktuelle Basis für die Kennzeichnung ist die 2017/1369. Der Rahmen der Verordnung wird je Produktgruppe durch en der konkretisiert.

Die Rahmenverordnung 2017/1369 definiert eine Skala von Energieeffizienzklassen absteigend von ?A? bis ?G?. Die Energieeffizienzklasse ?A? soll jeweils dabei zum Zeitpunkt der Einführung einer neuen Skala einer Produktgruppe von keinem Gerät erreicht werden und die Mehrzahl der Produkte soll Energieeffizienzklasse ?A? frühestens 10 Jahre nach dem Inkrafttreten erreichen.

Die auf Basis der vorigen verwendete Kennzeichnung zwischen ?A+++? bis ?G? ist mit der neueren nicht vergleichbar.

Die Umstellung der Energieeffizienzklassen durch delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe sollte zum Großteil bis 2. August 2023 abgeschlossen sein,

Energieeffizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse (EEK) ist eine Bewertungsskala für das europäische Energielabel. Dieses soll Kunden in die Lage versetzen, ?sachkundige Entscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs von srelevanten Produkten zu treffen?.

Die Einteilung erfolgte in Abwandlung des britischen und US-amerikanischen nsystems in Wertungsklassen von A bis G, wobei früher A die beste Klasse (niedriger Bedarf) darstellte und G die schlechteste (hoher Bedarf).

Neben der Kennzeichnung von Geräten gibt es noch weitere Kennzeichnungen, die sich an diese anlehnen, so zum Beispiel die in Deutschland und der Schweiz. Diese Einteilung von Pkw in Energieeffizienzklassen, die dem System der Europäischen Union ähneln, wird kritisiert.

Regelung seit 2021

Mit Wirkung zum 1. März 2021 wurden alle Energieeffizienzskalen auf die Grundskala von ?A? bis ?G? zurückgekürzt.
Im ersten Schritt wird für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und Beleuchtung die Kennzeichnung überarbeitet.

Außerdem wurde mit der Verordnung (EU) 2017/1369 eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank, , kurz ''EPREL'', eingeführt. Seit Januar 2019 ist sie in Betrieb,

Geschichte

{| class="wikitable float-right"
|+ Zuordnung zu Energieeffizienz-Klassen vor 2021
(Prozent des Energieverbrauchs eines (fiktiven) Referenzgeräts)
|-
! style="text-align:right"| Energieeffizienz-Klasse (EEK)|| A+++a || A++a || A+a || A || B || C || D || E || F || G
|-
|Haushaltskühlgeräte
<small><strong>a)</strong> nicht mehr in Gebrauch</small>
|}

{| class="wikitable float-right"
|-
! Jahr !! Klassen
|-
| 1994?2003 || A bis G
|-
| 2003?2010 || A++ bis G
|-
| 2010?2020 || A+++ bis G
|-
| seit 2021 || A bis G
|}

Bis 2021 wurde für Gerätegruppen ein Referenzgerät definiert (Energieeffizienzindex = 100 %). Dieses spiegelt in etwa den Stand der Technik von 1998 wider. Durch den technischen Fortschritt bei der erhielten immer mehr Geräte ein gutes Label. Dies führte zu einer Erweiterung der Skala bis zur Klasse ?A+++?.

Das europäische Parlament verabschiedete im Mai 2010 eine ab 2011 geltende Neuregelung der Energieeffizienzklassen für Haushaltsgeräte, die die Einführung der Klasse A+++ beinhaltet. Auch neue Sparvorgaben für Gebäude und Elektrogeräte wurden verabschiedet. Neben der neuen EU-Rahmenrichtlinie regelten ab 2011 produktspezifische EU-Verordnungen die konkreten Kennzeichnungsverpflichtungen.

Ab September 2009 führte die EU-Kommission in ausgewählten eine repräsentative Marktforschung durch, um verschiedene Versionen des EU-Labels hinsichtlich der Verständlichkeit für private Verbraucher zu prüfen.

Das überarbeitete EU-Energieverbrauchsetikett galt (Stand Juni 2016) für Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Lampen und Leuchten, Waschmaschinen, Wasch- und Wäschetrockner, Elektrobacköfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler und Klimageräte. Auch Fernseher und Weinlagerschränke fielen unter die Kennzeichnungspflicht.

Die EU schreibt auch Mindeststandards vor. Zum Beispiel gilt für : Seit November 2013 müssen ''alle'' Neugeräte im Handel mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse C erfüllen, seit November 2015 die der Energieeffizienzklasse B (Wäschetrockner der Klasse A+++ verbrauchen rund 70 % weniger Strom als ein Gerät der Klasse B).

Zuordnung zu den Klassen

Zur Berechnung der Energieeffizienz werden zunächst Größenklassen für verschiedene Arten von Geräten festgelegt, zum Beispiel für Fernseher nach der Bildschirmdiagonale und für Kühlschränke nach dem Rauminhalt. Die Zuordnung eines bestimmten Gerätes zu einer Energieeffizienzklasse ergibt sich dann durch die Abweichung seines tatsächlichen Energieverbrauchs vom Referenzwert seiner Größenklasse.

In den entsprechenden Verordnungen wird der Energiebedarf fiktiver Referenzgeräte beschrieben. Jedes Gerät muss sich an dem passenden Referenzgerät messen und verbraucht im Vergleich zu diesem entweder nur einen Bruchteil der Energie oder ein Mehrfaches an Energie. Diesen Verbrauchsbetrag gibt der Energieeffizienzindex an. Je kleiner der Energieeffizienzindex ist, desto effizienter ist das Gerät. Energieeffizienz-Index-Bereiche sind als Energieeffizienz-Klassen (EEK) zusammengefasst. Aus diesem Grund geht jeder Zahl in der oben stehenden EEK-Tabelle ein voran, z. B. ?Gleich und größer als? (?) oder ?Kleiner als? (<).

Produktgruppen

Klimaanlagen

<ref name="EG_2010_30">

</ref>
<ref name="a122011">

 ''Rheinische Post'', 18. Mai 2010, abgerufen am 19. Dezember 2011.

</ref>
</references>